Riester Rente
Seit einigen Jahren erhält man vom Staat eine Förderung in Form von bestimmten Zulagen für die private Altersvorsorge. Diese Förderung ist unter dem Begriff der Riester-Rente bekannt geworden. Die Förderung in Form der Riester-Rente kann jeder Arbeitnehmer beantragen, der privat für eine zusätzliche Altersvorsorge Kapital anspart. Die Höhe der Förderung durch die Riester Rente hängt dabei vom Anteil des monatlichen Sparbeitrages im Verhältnis zum Bruttoeinkommen ab. Wer mindestens vier Prozent seines Einkommens in den jeweiligen privaten Riester-Sparvertrag einzahlt, kann die volle Förderung erhalten. Liegt der Betrag darunter, erhält man eine anteilige Förderung.
Der Höchstbetrag der Förderung, die man jährlich erhalten kann, liegt derzeit (Sand 2009) bei 154 Euro als Grundzulage für Ledige, Verheiratete erhalten insgesamt eine Förderung von bis zu 308 Euro im Jahr. Neben der Grundzulage kann man zudem noch eine Kinderzulage erhalten, solange das Kind noch keine 18 Jahre alt ist bzw. solange man für dieses noch Kindergeld bezieht. Die Höhe der Kinderzulage als Teil der Riester-Rente beträgt derzeit 185 Euro für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren sind. Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren sind, erhält man sogar 300 Euro Kinderzulage. Insgesamt kann eine vierköpfige Familie derzeit also eine Förderung in Form der Riester-Rente von bis zu 908 Euro im Jahr erhalten.
Grundsätzlich sind nicht alle privaten Sparverträge förderungsfähig, sondern die Produkte müssen die so genannten Zertifizierungs-Voraussetzungen erfüllen. Diese bestehen vor allem darin, dass der Anbieter dem Sparer garantieren muss, dass er bei Fälligkeit des Vertrages mindestens sein eingezahltes Kapital nebst der Riester-Förderung zurück erhält. Ferner darf der Beginn der Rentenzahlung aus dem Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr des Sparers liegen und das angesparte Kapital darf nur in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Derzeit sind Banksparverträge, Bausparverträge, private Rentenversicherungen und bestimmte Investmentfonds-Sparverträge „riesterfähig“. Kapitallebensversicherungen können hingegen nicht durch die Riester-Rente gefördert werden.
Die Riester-Rente ist in Bezug auf die Private Rentenversicherung jedoch nur eine Einzellösung und es gibt noch jede Menge interessanter Alternativen, die man sich ebenfalls anschauen sollte. Ob sich letztlich eine andere private Altersvorsorge mehr lohnt, ist immer vom Einzelfall und der persönlichen finanziellen Situation abhängig und kann deshalb nicht pauschal beantwortet werden.
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