KFZ Versicherung
Ein großer Bereich von Versicherungen ist der der KFZ Versicherung. Unter diesem Begriff fasst man in der Regel zwei verschiedene Versicherungen zusammen, nämlich die KFZ Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung, die in die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterteilt wird. Schließt man beide Versicherungen ab, hat man einen rundum guten Schutz bezüglich des eigenen Wagens gewählt. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Zweitwagen KFZ Versicherung, für die wiederum etwas andere Regelungen gelten.
Die KFZ Haftpflichtversicherung muss in Deutschland jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen, das im Straßenverkehr bewegt werden soll. Es handelt sich bei der KFZ Haftpflichtversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die KFZ Haftpflicht übernimmt Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen, die durch den Versicherten bei der Nutzung des Kraftfahrzeuges verursacht worden sind. Die Höhe der Deckungssumme ist relativ frei zu vereinbaren, sollte aber mindestens bei drei Millionen Euro für den Bereich Personen- und Sachschäden liegen. Die Beitragshöhe zur KFZ Haftpflichtversicherung wird aufgrund verschiedener Aspekte bestimmt. In erster Linie richtet sich diese nach der Regional- und Typklasse des Kraftfahrzeuges, nach dem Alter des Versicherten und nach der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse.
Die Kaskoversicherung im Rahmen der Kfz Versicherung gibt es in zwei Versionen, die sich nach Art und Umfang der Leistung voneinander unterscheiden. Im Rahmen der Teilkaskoversicherung ist der Versicherte gegen Schäden versichert, die am eigenen Fahrzeug zum Beispiel durch Hagel, Blitzschlag, Sturm, Diebstahl, Einbruch oder Zusammenstoß mit Haarwild entstehen können. Im Gegensatz zur KFZ Haftpflichtversicherung ersetzt die Kaskoversicherung also nur Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten. Um den Beitrag zur Teilkaskoversicherung zu reduzieren, kann man auch eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder einen Kfz Versicherungs Vergleich durchführen.
Die Vollkaskoversicherung bietet zunächst einmal die gleichen Leistungen wie die Teilkaskoversicherung. Ferner ist der Versicherte auch gegen Schäden durch Vandalismus und gegen Schäden, die er selber fahrlässig verschuldet hat, versichert. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Leistung seitens der Versicherung allerdings in der Regel verweigert. Auch bei der Vollkaskoversicherung als Teil der KFZ Versicherung kann man eine Selbstbeteiligung wählen, zudem richtet sich die Höhe des Beitrages auch hier unter anderem nach der Typ- und Regionalklasse des zu versichernden Fahrzeuges. Weitere Infos zu günstigen Autoversicherungen findet man auf autoversicherungsrechner.org.
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